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Brasilien

Umzug nach Brasilien

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Als führende Agentur und  internationale Umzugsfirma bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Umzug nach Brasilien, einschließlich Überseeumzügen und Zollabwicklung. Vertrauen Sie unserem erfahrenen Team, das Sie bei jedem Schritt unterstützt – von der sorgfältigen Planung bis zur sicheren Ankunft.


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Auswandern nach Brasilien

Vielfältige Kultur und wirtschaftliche Dynamik im Fokus deutscher Auswanderer

Brasilien, mit etwa 213 Millionen Einwohnern, ist mehr als doppelt so groß wie Deutschland und bietet eine äußerst vielfältige kulturelle Landschaft. Als bedeutender Industriestaat zählt Brasilien mit Städten wie São Paulo zu den führenden Wirtschaftsmächten.

Im Jahr 2021 entschieden sich 925 Deutsche für einen Umzug nach Brasilien, während 1.087 Deutsche ihre Heimat zurückkehrten. Diese Bewegungen sind oft durch wirtschaftliche Unterschiede sowie zunehmende politische Spannungen und Unruhen bedingt, die viele Deutsche verunsichert haben.

Bei der Planung Ihres Umzugs nach Brasilien ist es entscheidend, die speziellen Gegebenheiten und Anforderungen zu berücksichtigen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Unsere internationale Umzugsfirma steht Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite und begleitet Sie professionell in jedem Schritt dieses Prozesses.

Wichtige Infos für Brasilien

Visa:

 Es ist ratsam sich frühzeitig bei der brasilianischen Botschaft über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu erkundigen. Dennoch haben wir bereits die wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst:

Brauche ich ein Visum?

EU-Bürger können bis zu 3 Monate visumsfrei bleiben. Bei der Ankunft am Flughafen ist ein Reisepass vorzulegen, der mindestens 6 Monate ab dem Ankunftsdatum gültig ist. Bei der Ersteinreise wird eine 90-tägige Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Diese kann durch Verlassen des Landes und erneutes Einreisen verlängert werden, sodass maximal 180 Tage Aufenthalt möglich sind. Danach ist jedoch ein Visum erforderlich.

Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen sollte vor der Abreise aus Deutschland ein Visum bei der entsprechenden brasilianischen Auslandsvertretung beantragt werden, da eine nachträgliche Visumserteilung nicht möglich ist.

Temporäres Visum I

Forschung, Wissenschaft, Bildung

Das temporäre Visum gemäß Artikel 13, Absatz I, ist für Lehrkräfte, Wissenschaftler und Projektleiter mit deutschem Dienstpass geeignet und wird für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren ausgestellt. Während des Aufenthalts ist es nicht gestattet, Gehälter zu beziehen. Allerdings sind Stipendien, wie beispielsweise Gelder für Verpflegung, Transport und Unterkunft in angemessener Höhe, erlaubt

Temporäres Visum V

Technische Assistenz, Arbeit, Praktikum

Um das Visum zu erhalten, ist es notwendig, von einem in Brasilien ansässigen Unternehmen als Arbeitnehmer oder Trainee angestellt zu werden. Die Antragstellung obliegt der brasilianischen Firma oder Filiale beim jeweiligen Arbeitsministerium. Dabei müssen alle Reisenden, einschließlich mitreisender Familienangehöriger, im Antrag aufgeführt werden, sofern dies gewünscht oder erforderlich ist. Erst nach Genehmigung des Arbeitsministeriums kann das Konsulat das Visum ausstellen. Diese Vorschrift gilt für alle Arbeitsvisa (bis zu 180 Tage) sowie für Berufspraktika oder Trainees.

Einwanderungsvisum

Wenn Sie eine vollständige Einwanderung in Betracht ziehen, besteht auch die Möglichkeit, ein Einwanderungsvisum zu beantragen. Dafür ist eine Genehmigung der Hauptstadt Brasília erforderlich und die Erfüllung von mindestens einem der folgenden Kriterien:

● Ehe mit einem brasilianischen Staatsbürger

 

● Ehepartner eines ausländischen Staatsbürgers mit gültigem Dauervisum

 

● Arbeitsvertrag mit einem in Brasilien ansässigen Unternehmen (wobei das Unternehmen die Genehmigung beim Arbeitsministerium in Brasília beantragen muss)

 

● Rentner inklusive maximal zwei Angehörigen (Ehefrau oder Kinder), jedoch nur unter der Bedingung, dass ein monatliches Einkommen von mindestens 6.000 BRL nachgewiesen werden kann

 

● Investitionen von mindestens 500.000 BRL in ein bereits bestehendes oder neu zu gründendes Unternehmen, die nachweislich mindestens zehn neue Arbeitsplätze schaffen; der elektronische Investitionsnachweis SISBACEN sowie die Eingangsbestätigung des investierten Kapitals auf das Unternehmenskonto müssen vorgelegt werden. (Mehr dazu)

 

● Investitionen in Höhe von 600.000 BRL pro entsandtem Manager oder sonstiger Führungskraft, wobei die gleichen Bedingungen gelten wie oben erwähnt

 

● Minderjährige Kinder von Ausländern mit festem Wohnsitz und gültigem Dauervisum

 

● Eltern von Brasilianern oder Ausländern mit festem Wohnsitz sowie gültigem Dauervisum, sofern die Eltern nachweislich aus finanziellen, gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihr eigenes Leben selbständig zu bestreiten und auf das in Brasilien lebende Kind angewiesen sind.

 

● Geschwister, Enkel oder Enkelinnen von Brasilianern oder Ausländern mit gültigem Dauervisum, vorausgesetzt, sie sind Waisen, ledig und minderjährig (unter 18 Jahren).

Einfuhrbestimmungen

Die Zollvorschriften sind äußerst komplex und variieren abhängig von den jeweiligen Städten oder der Dauer der Reise. Aus diesem Grund ist es ratsam, mit einem unserer kompetenten Mitarbeiter von weltweitumziehen.de zu sprechen, um individuelle Informationen zu erhalten und eine bestmögliche Beratung zu erhalten.

Da die Einhaltung der Vorschriften für den Transport von Umzugsgut von entscheidender Bedeutung ist, bietet die IAM-Website wertvolle Ressourcen für den Download spezifischer Informationen zur Ein- und Ausfuhr von Umzugsgütern, wie im Brazil Country Guide.

Es ist jedoch wichtig, sich grundsätzlich an die folgenden Regelungen zu halten:

  • Einreisende mit vorübergehenden Visa Typ II (Geschäfts- oder Touristenvisum) dürfen Luftfracht zollfrei einführen, sofern sie persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, Bücher und persönliche Dokumente versenden. Alle anderen Artikel unterliegen Einfuhrzöllen.

 

  • Seefracht darf nicht importiert werden, wenn der Absender keine vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis besitzt. Das Umzugsgut wird im Hafen gelagert, bis eine Genehmigung vorliegt. Es wird dringend empfohlen, die Sendung erst nach Erhalt des Visums freizugeben, um zusätzliche Hafenkosten, Liegegebühren und die Kategorisierung als aufgegebene Fracht zu vermeiden, was den Abfertigungsprozess verzögern würde.

 

  • Gemäß den aktuellen brasilianischen Gesetzen sind alle Arten von Kraftstoffen (Benzin, Diesel, Kerosin usw.) verboten und dürfen nicht in das Haushaltsgut aufgenommen werden. Artikel mit diesen Inhalten werden vom brasilianischen Zoll beschlagnahmt und versteigert.

 

  • Der Zoll erfordert eine Inventarliste in portugiesischer Sprache mit Werten in lokaler Währung und den entsprechenden Mengenangaben. Neuware und Gebrauchtware müssen getrennt aufgeführt werden. Bei Neuware müssen die Eingangsrechnungen auf den Namen des Empfängers ausgestellt sein und belegen, dass die Artikel für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

 

  • Wenn elektrische oder elektronische Artikel in der Sendung enthalten sind, müssen Marke, Modell und Seriennummer in der Inventarliste angegeben werden.

 

  • Brasilianische Staatsbürger und alle ausländischen Staatsbürger (Inhaber temporärer und permanenter Visa) müssen ihre Waren innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Ankunft importieren, um die Abwicklung im Hafen zu ermöglichen.

 

  • Brasilianische Staatsbürger und Inhaber eines permanenten Visums, die zurückkehren, müssen nachweisen, dass sie ihren Wohnsitz im Ausland für mehr als 12 Monate hatten, um die Einfuhrzölle zu vermeiden.

Ab nach Brasilien!

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